Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ist bemüht, den Webauftritt von "Mach´s jetzt online" im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz
- Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite.
Stand der Vereinbarkeit
Dieser Webauftritt ist teilweise nicht barrierefrei.
An der Behebung dieser Fehler wird fortlaufend gearbeitet. Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.
Diese Erklärung wurde im August 2024 überarbeitet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat die Barrierefreiheit selbst überprüft (Selbstbewertung).
Feedback-Prozess
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von machsjetztonline.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Strasse 9-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-2621
E-Mail: machs-online@mik.brandenburg.de
Link zum Kontaktformular
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ist bemüht, den Webauftritt von "Mach´s jetzt online" im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz
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Dieser Webauftritt ist teilweise nicht barrierefrei.
An der Behebung dieser Fehler wird fortlaufend gearbeitet. Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.
Diese Erklärung wurde im August 2024 überarbeitet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat die Barrierefreiheit selbst überprüft (Selbstbewertung).
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Referat 62
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14467 Potsdam
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E-Mail: machs-online@mik.brandenburg.de
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Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de